Informationen zur Therapie
Ihr Weg zur logopädischen Therapie
Um eine logopädische Therapie bei mir als Wahllogopädin in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie vor Therapiebeginn eine fachärztliche Verordnung einholen. Diese kann von einem der folgenden Ärzte ausgestellt werden:
- Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
- Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Diese Verordnung muss anschließend chefärztlich bei dem jeweiligen Krankenversicherungsträger bewilligt werden (dadurch bestätigt die Krankenkasse eine spätere, teilweise Rückerstattung der Therapiekosten).
Therapiekosten
Ich arbeite als Wahllogopädin. Dies bedeutet, dass die Therapiekosten direkt an mich bezahlt werden. Am Ende der Therapie erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Diese können Sie dann gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und so um eine teilweise Rückerstattung der Therapiekosten ansuchen.
Folgende Tarife werden angeboten:
- Tarif 1 (30 Minuten): € 54,00 - 25 Minuten Therapiezeit, 5 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient/Kind/Eltern)
- Tarif 2 (45 Minuten): € 81,00 - 40 Minuten Therapiezeit, 5 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient/Kind/Eltern)
- Tarif 3 (60 Minuten): € 108,00 - 50 Minuten Therapiezeit, 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit ohne Patient/Kind/Eltern)
- Zuschlag für Hausbesuche: € 30,00
Zeitmanagement und Therapieabsage
Halten Sie Termine pünktlich ein, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen frühestmöglich (spätestens jedoch 24 Stunden davor - für Montagstermine gilt der Samstag) abzusagen. Andernfalls muss ich den versäumten Termin in Rechnung stellen. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse rückerstattet.